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McParking® Germany GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen von McParking Germany GmbH (Kurt-Schumacher-Damm 176, 13405 Berlin, www.mcparking.de) entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt McParking nicht an, es sei denn, McParking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB von McParking gelten auch dann, wenn McParking in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Die Angebote von McParking sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn McParking die Buchungsanfrage des Kunden bestätigt.

Mietvertrag
McParking bietet Fluggästen der Flughäfen Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel und Halle-Leipzig die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von McParking betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen und den von McParking eingerichteten Shuttle-Service zu dem jeweils ortsansässigen Flughafen (Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel und Halle-Leipzig) und zurück einmalig kostenfrei zu nutzen.
McParking ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden besteht kein Anspruch auf Entgelt, außer bei Kunden,  die die McParking-Geld-Zurück-Garantie gebucht haben. McParking ist es in Absprache mit dem Eigentümer gestattet, das Fahrzeug auf ein nahe gelegenes zweites Gelände zu überführen und dort zu parken.
McParking steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
Eine Übertragung der Nutzerrechte an Dritte wird ausgeschlossen. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. McParking kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung verlangen. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 10,00 EURO für den ersten überzogenen Tag und 5,00 Euro für jeden weiteren. Wird der gebuchte Parkzeitraum wissentlich und absichtlich vom Kunden überschritten, behalten wir uns das Recht vor, das Kundenfahrzeug abschleppen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Parkplatz komplett  ausgebucht ist und ein Kunde wissentlich falsche Angaben macht, um spontan einen Parkplatz zu bekommen. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Parkzeitraum nicht durch sein eigenes Verschulden überschritten wurde und er die Firma McParking rechtzeitig darüber in Kenntnis setzt.

Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände von McParking gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter von McParking und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass  Belästigungen, Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken von und zu benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Sollte ein Kundenfahrzeug so abgestellt werden, dass es andere bereits parkende Kundenfahrzeuge so behindert, dass diese nicht ausparken können, ist McParking dazu ermächtigt, das behindernde Fahrzeug umsetzen zu lassen und dem Halter die Kosten der Umsetzung zzgl. eines Verwaltungsaufwandes von 50 EURO zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schaden vorbehalten. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von McParking versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände von McParking ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von McParking Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist McParking berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von McParking zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. McParking ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von McParking im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle drohender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von McParking ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

Shuttle-Service
Mieter eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände von McParking sind berechtigt, maximal 4 Personen pro Fahrzeug einen kostenlosen Shuttle-Service vom Betriebsgelände von McParking zu dem jeweils ortsansässigen Flughafen (Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld, Halle/Leipzig) und zurück zu nutzen. Pro gebuchten Stellplatz beinhaltet dies die einmalige Fahrt zum Flughafen und die einmalige Fahrt vom Flughafen zum Parkplatz. Bei zusätzlichen Shuttlefahrten wird für jede geleistete Strecke eine Zahlung von 10€ fällig. Dies gilt auch für Personen die versehentlich in unserem Shuttlebus eingestiegen sind, obwohl sie zu einem anderen Anbieter wollten.  Ab der 5. Person werden 5€ zusätzlich pro Person und Fahrzeug berechnet in Leipzig und Schönefeld. In Tegel werden ab der 5. werden 10€ zusätzlich pro Person und Fahrzeug berechnet.
Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu der Menge und dem Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. McParking ist zur Beförderung von Über-/Sperrgepäck nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, ansonsten muss dieses vor Parkantritt vom Kunden selbsttätig zum Flughafen transportiert werden. Der Shuttle-Service erfolgt individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden, d.h. McParking fährt, wenn Sie da sind. Am McParking Standort in Berlin Bohnsdorf & Königs Wusterhausen fährt ein großer Shuttlebus zu festen Abfahrtszeiten. Kunden haben dafür Sorge zu tragen, dass sie rechtzeitig am Standort sind zum Check-In.  Die Beförderung zum Flughafen erfolgt bis zu dem vom Flughafenbetreiber festgelegten Haltepunkt, der in größtmöglicher Nähe zu dem Terminal liegt, in dem sich der Check-In-Schalter des Kunden befindet. McParking haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In-Zeit bei McParking zur Nutzung des Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens von McParking seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von McParking verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.
Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände von McParking erfolgt zeitnah. Der Kunde hat McParking nach erfolgter Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. McParking wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken. McParking ist berechtigt, alkoholisierten oder randalierenden Personen eine Beförderung zu verweigern. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. McParking stellt im Shuttle Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde diese unter Angabe der gewünschten Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und McParking eine entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme ausdrücklich bestätigt. Die Firma McParking kann den Shuttletransport in besonderen Fällen auch durch Fremdunternehmen, z.B. Taxi oder Mietwagen ausführen lassen. Die Auftragsvergabe kann nur durch McParking erfolgen und führt für den Kunden zu keinerlei Mehrkosten. Für die beauftragten Transportunternehmen ist McParking in keinem Fall haftbar zu machen. Bei Umleitungen zu anderen Flughäfen ist McParking nicht verpflichtet, den Mieter von dem jeweiligen Flughafen abzuholen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Für die von McParking angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von McParking angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.  Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von McParking nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an McParking verpflichtet. Auf bereits gegebene Rabatte werden keine weiteren Ermäßigungen oder Rabatte gewährt. Sollten auf Grund von technischen Defekten die Preise im Internet fehlerhaft ausgepreist werden, gelten in jedem Falle die auf dem Parkplatz aushängenden Preislisten, sofern für den Kunden eindeutig und zweifelsohne erkennbar war, dass die Preise im Internet fehlerhaft waren. Ansonsten bleibt der Vertrag wirksam, McParking steht jedoch unter Umständen ein Anfechtungsgrund zu, der unverzüglich nach Bekanntwerden des Irrtums (falscher Preis im Internet) erklärt werden kann. Beim Einlösen von Werbegutscheinen wird dem Kunden keine Differenz ausgezahlt, auch wenn der Gutscheinwert den Parkpreis überschreitet, gebuchte Extraleistungen werden nicht vom Gutschein verringert und es sind keine Doppelrabatte möglich. Der ADAC-Mitglieder-Rabatt kann nur unter Vorlage einer gültigen ADAC-Mitgliedskarte vom Preis abgezogen werden.

Rücktritt/Widerrufsrecht
Der Kunde kann unabhängig von dem Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB zustehenden Widerrufsrecht jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Kunden die schon vorab Online bezahlt haben, können den Parkplatz ebenfalls bis zu 24 Std. vor Anreise  stornieren und bekommen den gezahlten Betrag. Erfolgt der Rücktritt später, ist der volle Entgeltpreis zu zahlen. Sollten Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, einer begründeten Zahlung nicht nachgekommen sein (unterbliebene Überweisung, Rückbuchung im Falle der Kreditkartenzahlung oder des Lastschriftverfahrens, Nichterscheinen am Buchungstag und diesbezüglich fehlender Stornierung) übermitteln wir Ihre Buchungsunterlagen an den Inkassodienst Resolutas mit der Durchsetzung dieser Forderung. In diesem Zusammenhang können Mehrkosten entstehen, die in dem Fall von Ihnen zu tragen sind. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass McParking kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der vorstehende Absatz gilt nicht in Fällen von Sonderangeboten, die auch eindeutig als nicht stornierbar gekennzeichnet sind. In solchen Fällen ist ein Rücktritt vom Mietvertrag und somit eine eventuelle Rückzahlung des bereits gezahlten Entgelts nicht möglich.
Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Anzahlungen bei Reisebüros oder Dritten werden durch McParking nicht erstattet.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (McParking, Herr Dr. Till Bunse, Kurt-Schumacher-Damm 176, 13405 Berlin, Telefon: 030 / 39837706, Fax: 030 / 39837708, E-Mail: info@mcparking.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie diese Vorlage verwenden, wobei dies nicht verpflichtend ist.)

– An McParking, Herr Dr. Till Bunse, Kurt-Schumacher-Damm 176, 13405 Berlin, Fax: 030 / 39837708, E-Mail: info@mcparking.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum

_______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Haftung
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. Für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeugs oder beweglicher / eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Autotelefon, Handy oder persönliche Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Navigationssystemen usw.) oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen durch Dritte, haften wir nicht. Die übrigen Haftungsregeln werden hierdurch nicht berührt. Der Kunde stellt die Firma McParking frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. McParking haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstige Personen, verursacht worden sind.
Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defekts nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet McParking nicht für dadurch anfallende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges, die nach Wagenabgabe und vor Wagenrückgabe auftreten, wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer (Kunden) einem Fahrzeug zufügen (Kratzer o.ä.). Sollten solche Schäden ohne Meldung eines Verursachers auftreten, handelt es sich um Fahrerflucht; diese zu verfolgen, ist nicht Sache von McParking.
Wenn Mitarbeiter von McParking Fahrzeugen, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung noch vor dem Starten in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich einem Mitarbeiter von McParking anzuzeigen. McParking kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die nicht entsprechend angezeigt werden.
McParking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern McParking schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von McParking auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von McParking ausgeschlossen. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von McParking verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Versicherungen oder sonstige Dritte aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall an McParking ab, soweit McParking ein Schaden entstanden ist.

Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Mitarbeiter von McParking Fremdsprachen beherrschen. Für Missverständnisse durch mangelnde Fremdsprachenkenntnisse seitens der Mitarbeiter, übernimmt die Firma McParking keine Haftung.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Erfüllungsort ist je nach dem in Anspruch genommenen Parkplatz der Geschäftssitz von McParking in Berlin, Brandenburg oder Leipzig, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Republik Polen haben.


Berlin, 14.08.2019

 
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